Vereinbarung
 
Zwischen der/dem Influencer/in (nachfolgend „Partner“ genannt)
  
und der 
FAYKE Cosmetics UG (haftungsbeschränkt)
Mönckebergallee 29
30453 Hannover
(nachfolgend „FAYKE“ genannt)
VORAB INFOS:
  1. Bitte achte bei einer Kooperation auf die richtige Aussprache des Markennamens. Die Marke "FAYKE" wird wie das englische Wort "FAKE" ausgesprochen!
  2. Nutze nicht den Begriff "kleben", denn FAYKE Lashes sind frei von Kleber! Nutze immer "anbringen" oder "anlegen" für Umschreibungen in der Anwendungen.
§1 Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Promotion der Produkte der Marke FAYKE.

Der Partner hat seine Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Eine Unterbeauftragung ist nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung durch FAYKE möglich.

Der Partner überträgt FAYKE die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vorhabens notwendigen Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Recht am eigenen Bild) auch nach Beendigung des Leistungszeitraums an dem entstandenen Material. Des Weiteren erlaubt der Partner die Verwendung des aufgenommenen Materials auf den Kanälen von FAYKE. Der Umfang der Rechteeinräumung erfolgt im definierten Umfang, siehe Nutzungsrechte/ Buyouts.

§2 Postings
Der Partner verpflichtet sich folgende Postings gemäß Briefing auf den Webpräsenzen, im Social Media oder auf Youtube zu veröffentlichen:

Das vertraglich vereinbarte Posting darf nach Veröffentlichung nicht gelöscht werden. Die Story darf vor Ablauf der 24 Std. nicht gelöscht oder verändert werden. Nur im Falle von technischen Fehlern oder Falschaussagen. Es dürfen über den gesamten Tag hin keine Live-Videos nach dem vereinbarten Posting auf dem Instagram-Kanal stattfinden.

Vereinbarte YouTube Videos müssen auf unbestimmte Zeit auf dem Kanal erhalten bleiben.

§3 Freigaben
Der Partner stimmt die Posts hinsichtlich Inhalt, Datum und Ort der Veröffentlichung jeweils mit FAYKE 1 Woche, spätestens jedoch 48 Stunden vor Veröffentlichung, ab und setzt Änderungswünsche um. Die Veröffentlichung bedarf der vorherigen Freigabe durch FAYKE.

FAYKE verpflichtet sich, die Postings zeitnah, jedoch spätestens einen Tag vor Veröffentlichung, für den Partner freizugeben. Sollte seitens FAYKE bis 6 Stunden vor dem Post keine Rückmeldung erfolgen, gelten die Postings als freigegeben und werden seitens des Partners veröffentlicht.

Der Partner erklärt ausdrücklich, dass FAYKE berechtigt ist, die Aktion und Inhalte inkl. Name und Bildnis des Partners auf den unternehmenseigenen Internetpräsenzen zu nutzen.

Zudem erklärt der Partner ausdrücklich, dass FAYKE berechtigt ist, die Aktion und Inhalte inkl. Name und Bildnis des Partners in Social Media Werbeanzeigen (PAID ADS) sowie für das Suchmaschinen Marketing (SEA) auf unbestimmte Zeit zu nutzen.

§4 Medienrechtliche Kennzeichnungspflicht

Der Partner hält die rechtlichen Vorgaben zur Trennung von Informationen und Werbung in den Medien ein und kennzeichnet die Posts und Links zu Kunden-Websites den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechend als Werbung, Anzeige o.ä. Der Partner trägt die Kostentragungspflicht im Falle einer Abmahnung bspw. aufgrund fehlerhafter oder fehlender Kennzeichnung.

 

§5 Nutzungsrechte/Buyouts
Der Partner überträgt die Nutzungsrechte für entstandenes Bild- und Videomaterial an FAYKE zur Verwendung auf Webpräsenzen und Social Media Plattformen wie Instagram, TikTok, Snapchat, YouTube, Facebook, Pinterest, etc. auf unbestimmte Zeit im Verwendungsgebiet D-A-CH. Der Partner gestattet dabei die Verwendung des vollständigen Namens, Künstler- oder Profilnamens im Zusammenhang mit entstandenen Materialien.

Zu Zwecken wie Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Newsletter und Archivierung im Zusammenhang mit Reposts und der Einbindung auf den Social-Media-Kanälen und auf den Webseiten von FAYKE, sowie für Zwecke der Eigenpromotion von FAYKE. FAYKE ist berechtigt, die Rechte auf Dritte zu übertragen, die FAYKE in diesem Zusammenhang bei der Vermarktung/Veröffentlichung als Dienstleister unterstützen.

Der Content darf auf unbestimmte Zeit auf den Kanälen von FAYKE, dazu gehören Social Media Kanäle, Youtube bzw. der Landingpage von FAYKE aktiv bleiben und muss nicht gelöscht werden.

Sollte der Partner beabsichtigen, gegen Dritte vorzugehen, die ein geistiges Eigentumsrecht (auch Urheberrecht) aus dem Tätigkeitsfeld des Dritten verletzen, bedarf es hierfür der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FAYKE.

Ein Vorgehen gegen Rechtsverletzer ohne Zustimmung seitens von FAYKE ist untersagt. Wenn der Partner ohne Zustimmung seitens FAYKE gegen eine Rechtsverletzung an Rechten resultierend aus der Leistungsbeschreibung vorgeht, hat der Partner FAYKE daraus resultierende Schäden (auch Rufschäden) zu ersetzen.

 

§ 6 Leistungen von FAYKE
FAYKE stellt dem Partner ein Briefing für die Veröffentlichung der Postings zur Verfügung.

FAYKE wird dem Partner die für die Erstellung des Posts benötigten Produkte kostenfrei zur Verfügung stellen.

 

§7 Garantien und Haftung
Der Partner garantiert, dass er die Inhalte frei von Rechten Dritter liefert und insbesondere keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Er garantiert weiter, dass die Inhalte nicht gegen Regeln des Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Telemedien- oder Markenrechts verstoßen und stellt FAYKE von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

 

§8 Konkurrenzklausel
Der Partner verpflichtet sich, für die Dauer der Vereinbarung/den Leistungszeitraum sowie 4 Wochen im Anschluss an die Kooperation exklusiv nur für die spezifischen Produkte von FAYKE zu werben und nicht für ähnliche Produkte anderer Anbieter oder Marken.

Die Konkurrenzklausel gilt im Speziellen für magnetische Wimpern & magnetische Eyeliner sowie alle Produkte, die den Wimpernkleber ersetzen oder Wimpernkleber beinhalten.

Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Influencer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von mindestens 10.000€ festgesetzt und ist fallabhängig zu bewerten. 

Der Partner wird während der Dauer dieser Vereinbarung/ den Leistungszeitraum und der darauf folgenden zwei Jahre, den Namen FAYKE oder auf FAYKE bezogene Daten, welche er durch seine Tätigkeit erhalten hat, in keiner Weise für sich verwenden.

Der Partner wird sämtliche Unterlagen und Informationen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von FAYKE erhalten hat, unverzüglich nach Vertragsende an FAYKE herausgeben.

Der Partner verzichtet insoweit auf jegliches Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht und versichert gleichzeitig die Vollständigkeit der Rückgabe.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat der Partner eine von FAYKE nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe an FAYKE zu zahlen.

 

 §9 Vertraulichkeit
Der Partner verpflichtet sich, über den Inhalt dieses Vertrages Stillschweigen zu bewahren und sämtliche Informationen, welche FAYKE ausdrücklich als vertraulich bezeichnet hat, oder die nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von FAYKE erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten.

 

§10 Nicht- oder Schlechtleistung
Der Partner stellt sicher, dass alle Leistungen pünktlich, sorgfältig und fachgerecht erbracht werden und dass die gewählte Darstellung der Kundenmarke größtmöglich positiv ist.

Eventuelle negative Kommunikation (Unmut, Probleme, kritische Fragestellungen) finden ausschließlich zwischen Partner und FAYKE statt.

Sollten die genannten Leistungen durch technische oder organisatorische Probleme, welche der Partner zu verantworten hat, nicht erfüllt werden, so hat er die Möglichkeit die Leistungen im Leistungszeitraum nachzubessern bzw. zu wiederholen. Bei Nichterfüllen der Leistungen durch den Partner wird keine Vergütung ausgezahlt.

Sollte eine Nachbesserung oder Wiederholung für FAYKE unzumutbar sein, muss der Partner FAYKE eine adäquate Ersatzleistung unentgeltlich anbieten.

 

§11 Vergütung
Als Gegenleistung für die beschriebene Tätigkeit und die damit einhergehenden auf FAYKE übertragenen Rechte erhält der Partner eine Vergütung, falls anfallend, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 

Der Partner sendet FAYKE nach vollendeter eine Rechnung per E-Mail. Das Unternehmen überweist die Vergütung nach Rechnungseingang innerhalb von 14 Werktagen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto, soweit wie vereinbart die Inhalte über den Link https://fayke.wetransfer.com hochgeladen worden sind.

Ferner werden die Nebenkosten erstattet, die auf Nachweis des Vertragspartners in Zusammenhang mit dem Vertrag entstanden sind. Etwaige Nebenkosten gilt es jedoch vorab zu besprechen und zuzusagen.

 

§12 Sonstiges
Für die Wahrung der Schriftform reichen für FAYKE Benachrichtigungen (E-Mails) an die E-Mail Adresse des Partners aus. Änderungen der E-Mail-Adresse von Partner sind FAYKE unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Es gilt die jeweils letzte schriftlich mitgeteilte E-Mail-Adresse als gültig und Benachrichtigungen an diese E-Mail-Adresse mit Ihrer Absendung als zugestellt.

Mit dieser Vereinbarung wird keine Partnerschaft, kein Arbeitsverhältnis oder sonstiges Dauerschuldverhältnis und/oder Joint Venture zwischen FAYKE und Partner begründet, das über den in §1 beschriebenen Vertragszweck hinausgeht. Es ist Partner nicht gestattet, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten, zu belasten oder auf andere Weise auf Dritte zu übertragen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen im Vertrag nicht berührt. Die Parteien trifft bei Unwirksamkeit einer Bestimmung die Pflicht, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus der Vereinbarung ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Hannover vereinbart.

 Stand 26.04.2020